Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig ab 1.1.2024



I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz-, Bankett-, Veranstaltungsräumen und anderen Räumlichkeiten des Hotel Sonnenhof zur Beherbergung und Veranstaltungen aller Art sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen vom Sonnenhof für den Kunden.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung vom Hotel Sonnenhof und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner; Haftung, Verjährung
1. Der Vertrag kommt wie folgt zustande: Der Kunde erhält nach der Reservierungsanfrage eine schriftliche Bestätigung des Hotels. Diese wird durch den Kunden unterschrieben und an das Hotel zurückgesendet.
2. Hat ein Dritter den Vertrag für einen Gast geschlossen, so haftet der Dritte dem Hotel Sonnenhof gegenüber für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Der Dritte ist jedoch berechtigt, den Leistungs- und Rechnungsempfänger des Vertrags zu bestimmen.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht vom Hotel besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge oder deren Inhalte haftet das Hotel nicht.
4. Alle Ansprüche gegen das Hotel Sonnenhof verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des §199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Hotel beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die bestellten und weiteren in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten bzw. üblichen Preise vom Hotel Sonnenhof zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlassten Leistungen und Auslagen vom Hotel an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.
3. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen erhöht werden.
4.1. Mit dieser Preisliste verlieren alle vorhergehenden ihre Gültigkeit.
4.2. Bei Erhöhung der Mehrwertsteuer werden die Preise dem gleichen Prozentsatz nach erhöht.
5.1. Beherbergung
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung oder auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 19:00 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel bis spätestens 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund verspäteter Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Alle Zimmer sind, sofern nicht anders im Vertrag festgehalten, mit Dusche oder Bad, WC, Telefon und Sat-TV ausgestattet.
Das Mitbringen von kleinen Hunden zur Beherbergung ist in unserem Hause gestattet. Als Unkostenbeitrag erheben wir 21,00 EUR pro Tag (ohne Futter).
Kinder bis 10 Jahre (bis 15 Jahre) erhalten bei Unterbringung im Doppelzimmer der Eltern eine Ermäßigung von 50% (30%). Wir bitten Sie deshalb, sollten bei Ihnen Kinder mitreisen, Unterbringung und Alter genau anzugeben. Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr sind bei Unterbringung im Bett der Eltern kostenfrei!
5.1.1 Bei Arrangements mit Programmpunkten
Bei den vom Hotel angebotenen Arrangements verstehen sich die Preise pro Person im Doppelzimmer. Dieser Preis enthält Übernachtung mit Frühstücksbüffet und Abendessen sowie alle erwähnten Programmpunkte. Der Einzelzimmerzuschlag beträgt ab 10,00 EUR pro Übernachtung. Ein Doppelzimmer zur Einzelnutzung ist mit einem Aufpreis ab 51,00 EUR pro Übernachtung verbunden. Bei Dreibett-, Vierbett- und Fünfbettzimmern erhält die 3., 4. und 5. Person im Zimmer ab 16 Jahren einen Nachlass von 15,00 EUR pro Übernachtung. Ansonsten gelten die Bestimmungen für Kinder. Beim 3., 4. und 5. Bett handelt es sich auch um Schlafcouchen oder Zustellliegen. Die Bezahlung des Arrangementpreises erfolgt als Sammelrechnung am Anreisetag per EC-Karte oder Bargeld. Die Rechnung ist auf den Besteller ausgestellt. Die ausgeschriebenen Preise im Katalog beziehen sich auf die Kategorie „Economy“. Der jeweilige Preis laut unserem Programmheft beginnt jeweils ab dem Abendessen des Anreisetages und endet jeweils zum Frühstück am Abreisetag. Sollten Sie sich für ein Zimmer einer höheren Kategorie entscheiden, erhöht sich der Preis entsprechend der gebuchten Kategorie.
5.1.2 Bei Einzelübernachtungen (nur Übernachtung mit Frühstück)
Alle ausgeschriebenen Preise für Einzelübernachtungen sind inklusive Frühstück und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Bezahlung erfolgt direkt bei Abreise. Andere Zahlungsvereinbarungen müssen vorab schriftlich durch den Kunden bestätigt werden.
5.2 Veranstaltungen
Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann 60% des Differenzbetrages als entgangener Gewinn verlangt werden, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren Schaden nachweist. Rechnungen vom Hotel Sonnenhof sind - sofern nichts anderes vereinbart ist - binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 8,00 EUR zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. Falls die Veranstaltung länger als 2.00 Uhr dauert, kommt ein Nachtzuschlag pro angefangene Stunde für Personal und Verlängerung wie folgt hinzu:
   2 Uhr bis 3 Uhr = 150,00 EUR

   3 Uhr bis 4 Uhr = 250,00 EUR
Kinder bis 3 Jahre sind kostenfrei und für Kinder bis 11 Jahre berechnet das Hotel Sonnenhof den halben Preis. Ab 12 Jahren werden Kinder voll berechnet. Der Speise- und Getränkeverzehr von Musikern/Künstlern ist nicht in einer Pauschale enthalten und wird generell extra nach Verbrauch berechnet. Die Nutzung von Feuerwerk und Konfetti ist auf dem gesamten Gelände untersagt.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotel Sonnenhof
1. Beherbergung
Bei Stornierung des gesamten Zimmerkontingents, also ab 1 Person (bei Einzelzimmer), ab 6 Wochen vor Reisetermin werden 50% der Gesamtkosten berechnet. Bei Betten- und Zimmerstornierungen bis 4 Wochen vor dem Reisetermin stellt das Hotel Sonnenhof dem Kunden 25% des Gesamtpreises in Rechnung. Ab 1 Woche bis zum Anreisetag werden 50% des Gesamtpreises berechnet. Bestellte Betten und Zimmer, welche vor dem Anreisetag nicht storniert wurden und auch nicht belegt werden, müssen mit 80% des Gesamtpreises berechnet werden. Der Gast kann jedoch den Nachweis erbringen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als das Arrangement ist. Bei der Stornierung von einzelnen Bettenbuchungen muss eine Umbelegung in andere Zimmer auch in Kauf genommen werden. Dem Gast steht es jedoch frei den Nachweis zu erbringen, dass dem Hotel ein geringerer Schaden als der Rechnungsbetrag entstanden ist.
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche auszulösen. Die gesonderten Rücktrittsbedingungen für das Arrangement „Heimspiel“ sind dem ausgeschriebenen Programm zu entnehmen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich ausübt. Stornierungen müssen formfrei erfolgen und werden schriftlich durch das Hotel bestätigt.
2. Veranstaltungen
Nach schriftlicher Rückbestätigung (Vertragsabschluss) des Kunden ist das Hotel Sonnenhof berechtigt, bei Stornierung der Veranstaltung 750,00 EUR an Ausfallkosten in Rechnung zu stellen. Insofern ist eine kostenfreie Stornierung nach Unterschrift des Vertrages zu keinem Zeitpunkt mehr möglich. Ab 4 Monate vor Veranstaltungstermin erhöhen sich die Stornokosten auf 1.500,00 EUR. Tritt der Kunde erst ab 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin zurück, erhöhen sich die Stornokosten auf 50% des zu erwartenden Umsatzes. Ab 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin ist das Hotel berechtigt, 75% des zu erwartenden Umsatzes in Rechnung zu stellen. Der zu erwartende Umsatz wird durch das Hotel Sonnenhof unter Berücksichtigung der vom Kunden gebuchten Leistungen, insbesondere Überlassung der Räumlichkeiten, Hotelzimmer und Bereitstellung von Speisen und Getränken, festgelegt. Der Abzug ersparter Aufwendungen wird berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Eine Gesamtstornierung muss immer schriftlich erfolgen.
3. Änderungen der Teilnehmerzahl
Bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn benötigt das Hotel Sonnenhof die genaue Anzahl der Personen, die für die Berechnung als Mindestpersonenzahl relevant ist. Sie bedarf der Bestätigung durch das Hotel. Bei einer Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist die Zustimmung des Hotels erforderlich. Im Fall einer Abweichung nach oben ist die tatsächliche Teilnehmerzahl Grundlage für die Berechnung des Preises. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel Sonnenhof berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Erhöht sich die Teilnehmerzahl um mehr als 10%, steht es dem Gast frei den Nachweis zu erbringen, dass das Hotel einen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen hat.

V. Rücktritt des Hotels
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte oder oben gem. Ziffer III Nr.5 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,  die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen Klausel I Nr.2 vorliegt. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Reiserücktrittschutz bei Arrangement-Angeboten
Bei einer Reservierung bietet das Hotel Sonnenhof dem Kunden einen Reiserücktrittschutz gegen Zahlung eines Betrages von 11,00 EUR pro Person an. Diese schützt den Kunden bei berechtigten Stornierungen vor anfallenden Storno- und Schadensersatzkosten. Bei einer Stornierung ab 20 Tage vor Reisetermin fällt jedoch zusätzlich ein einmaliger Eigenanteil von 21,00 EUR pro Person an. Ausgenommen vom Erlass sind die Eintrittskarten für Theater- und Konzertveranstaltungen eines Sonderprogramms, die im betreffenden Preis enthalten sind, sowie die Anzahlung für das Silvester- und „Heimspiel“-Programm. Der Kunde muss sich spätestens bei der Reservierung für den Reiserücktrittschutz entschieden haben. Ein nachträglicher Abschluss ist ausgeschlossen. Voraussetzung für den Erlass der Stornokosten ist, dass die Reise des betreffenden Kunden nicht planmäßig durchgeführt werden kann, weil er selbst oder eine Risikoperson bis zum Reisetermin von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen ist:
A.:    a. schwere Unfallverletzung
b. unerwartete schwere Erkrankung
c. unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Krankheit
d. Schwangerschaft
e. erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarereignis
     oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten
B.:     Die Risikopersonen sind:
- direkte Angehörige der betreffenden Person
- der Lebenspartner der betreffenden Person
- diejenigen, welche nicht mitreisen, die minderjährige
   oder pflegebedürftige Angehörige betreuen müssen
C.:    Bei Eintritt eines der genannten Fälle ist der Kunde zu folgender Obliegenheit verpflichtet: Betten oder einzelne Zimmer müssen unverzüglich nach Bekanntwerden formfrei storniert werden, um den Schaden für das Hotel Sonnenhof möglichst gering zu halten (kurzfristig auch telefonisch). Spätestens bei der Anreise sind die Ursachen gemäß Ziffer A.a.-d. durch ärztliches Attest und Gründe aus Ziffer A.e. schriftlich nachzuweisen. Wird einer der in Absatz VI. A.-C. genannten Punkte verletzt, so kann das Hotel Sonnenhof die Stornokosten gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in voller Höhe berechnen. Die Stornierung muss vor dem Reiseantritt, also vor dem Eintreffen im Hotel, erfolgen. Eine Stornierung erst bei der Anreise ist nicht möglich. Sofern durch den Kunden nach Antreten der Reise ein Abbruch aus Gründen gemäß Ziffer A. erfolgt, werden die nicht in Anspruch genommenen Leistungen nicht vergütet, sondern in Form eines Gutscheins angerechnet.

VII. Haftung vom Hotel Sonnenhof
Das Hotel Sonnenhof haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel Sonnenhof die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Hotel beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung vom Hotel steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen auftreten, wird das Hotel Sonnenhof bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel Sonnenhof rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel Sonnenhof dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500 EUR, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800 EUR. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 10.000 EUR im Hotelsafe bzw. von 800 EUR im Zimmersafe aufbewahrt werden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§703 BGB). Für eine weitergehende Haftung vom Hotel gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel Sonnenhof bewahrt die Fundstücke drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

VIII. Sonstiges
1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
2. Der Verzehr von mitgebrachten alkoholischen Getränken ist auf der gesamten Hotelanlage nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung ist das Hotel Sonnenhof berechtigt, dem Kunden eine angemessene Servicepauschale in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Servicepauschale berechnet sich nach dem Wert der vom Gast auf der Hotelanlage verzehrten Getränke.
3. Gutscheine werden erst nach Bezahlung des Kunden herausgegeben. Diese haben eine Gültigkeit von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum. Eine Verlängerung des Gutscheins ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Hotels möglich. Zum Einlösen des Gutscheins muss dieser im Original vorgelegt werden. Eventuelle Restguthaben werden in Form eines neuen Gutscheins abzgl. einer Bearbeitungsgebühr ausgeglichen. Ebenso ist die Rückgabe des Gutscheins gegen Bargeld ausgeschlossen.
4. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte für eine Veranstaltung von uns wird dem Veranstalter die Erlaubnis erteilt, während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen zu machen und diese im Zusammenhang mit der Veranstaltung für die Öffentlichkeitsarbeit und die Dokumentation, analog und digital, zu verwenden.
5. Weiterhin gelten die Bestimmungen der Hausordnung, die deutlich in der Empfangshalle ausgehängt oder über die Rezeption erhältlich sind.

IX. Technische Einrichtungen und Anschlüsse; behördliche Erlaubnisse
1. Soweit das Hotel Sonnenhof für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt das Hotel im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Störungen an vom Hotel Sonnenhof zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
3. Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.
4. Sollte bei der Veranstaltung musikalische Unterhaltung - DJ oder Band - vorhanden sein, entstehen hierfür Gebühren, welche vom veranstaltenden Kunden an die GEMA abgeführt werden muss. Zudem muss eine schriftliche GEMA-Anmeldung der Veranstaltung des Kunden vorliegen. Ansonsten müssen eventuell anfallende Gebühren an den Kunden weiterberechnet werden.

X. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen bei Veranstaltungen
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände, befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel Sonnenhof übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz vom Hotel. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den in Satz 4 genannten Fällen bedarf ein Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial, und sonstige von den Kunden eingebrachte Gegenstände, haben den brandschutztechnischen Anforderungen und sonstigen behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher abzustimmen.
3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zulasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnet werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4. Sonstige zurückgebliebene Gegenstände der Veranstaltungsteilnehmer werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des betreffenden Teilnehmers nachgesandt. Das Hotel Sonnenhof bewahrt die Fundstücke drei Monate auf; danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

XI. Haftung des Kunden für Schäden
1. Der Kunde haftet für alle Schäden, die er an Gebäude oder Inventar verursacht; sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
2. Das Hotel kann vom Kunden bei der Buchung von Veranstaltungen die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

XII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotel Sonnenhof in Kleinaspach.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheckstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr in Backnang. Das gleiche gilt, sofern der Kunde die Voraussetzung des §38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

gültig ab 01.01.2024

Sonnenhof Aspach -
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Sonnenhof 1 / 2
71546 Aspach-Kleinaspach

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